Recht: Roboter-Gesetzbuch Im Jahr 1942 formulierte Isaac Asimov die „Robotergesetze“ – drei grundlegende Regeln für den Umgang von Robotern mit Menschen. Aber spätestens wenn die selbstfahrenden Autos sich ausbreiten, wird diese Einfachst-Form von Gesetzbuch nicht mehr ausreichen. Wie wird die Weiterentwicklung von Grundregeln hin zu alltagstauglichen Normen für das Zusammenleben ablaufen?
Als die ersten Verhaltensregeln für intelligente Maschinen aufgestellt wurden, war noch nicht einmal der Computer erfunden. Als Gesetzgeber fungierte damals, im Jahr 1942, der Science-Fiction-Autor Isaac Asimov. Die von ihm konstruierten Welten waren von Intelligenzen aller Art und eben von Robotern bevölkert. In der Annahme, dass in einer solchen Welt Regeln für das Zusammenleben und -arbeiten von Menschen und Maschinen gebraucht werden, erfand er für sie seine drei berühmten Robotergesetze:
- Ein Roboter darf kein menschliches Wesen verletzen oder durch Untätigkeit gestatten, dass einem menschlichen Wesen Schaden zugefügt wird.
- Ein Roboter muss den ihm von einem Menschen gegebenen Befehlen gehorchen – es sei denn, ein solcher Befehl würde mit Regel eins kollidieren.
- Ein Roboter muss seine Existenz beschützen, solange dieser Schutz nicht mit Regel eins oder zwei kollidiert.
Einfach – aber inzwischen zu einfach. Spätestens wenn sich die Strassen mit selbstfahrenden Autos füllen, werden Situationen entstehen, in denen jedes Handeln eine Schädigung von Menschen zur Folge hat. Dann braucht der Algorithmus Regeln, wie er zu (ver)fahren hat, und die Gesellschaft braucht Klarheit darüber, wie diese Regeln aussehen: um sich entsprechend verhalten zu können, und um zu wissen, wen man im Zweifelsfall haftbar machen kann.
IT-Experten sehen gerade beim Auto-Thema eine gute Chance, zu neuen Regeln und Gesetzen für das digitale Zeitalter zu kommen. Denn
- alles, was ein Auto betrifft, ist emotional,
- alles, was einen Unfall betrifft, ist individuell: Jeder Betroffene hat einen Namen, ein Gesicht, eine Geschichte,
- jeder mögliche Rechtsstreit involviert global tätige Mega-Konzerne, ob Daimler oder Google. Das garantiert hohe Aufmerksamkeit, und lockt mit potenziell hohen Schadenersatzsummen.
Selbst wenn die jeweiligen juristischen Lösungen häufig erst im Lauf der juristischen Auseinandersetzung gefunden werden dürften, steigt mit der Zahl der Fälle die Wahrscheinlichkeit, dass unsere Gesetzeswerke um eine Abteilung für künstliche Intelligenzen erweitert werden. Beispielsweise durch die Einführung einer „digitalen Person”, die als Rechtssubjekt ähnlich behandelt werden könnte wie die „juristische Person”, die Ende des 19. Jahrhunderts erfunden wurde, um Unternehmen anders behandeln zu können als Menschen.
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Personaldienstleister: swissstaffing.ch/Mitglieder
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1
Roboter in der Pflege: Wickelmaschinen und Alzheimer-Algorithmen
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2
Transhumanismus: Einstein für alle
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3
Mensch-Maschine: C-Si-Teams
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4
DAO: Selbstfahrende Firmen
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5
Management: Chief Algorithmic Officer
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6
Personalmanagement: Silicon Headhunter
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7
Recht: Roboter-Gesetzbuch
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8
Bildung: Brain-Fitnessstudios
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9
Statistik: Wertschöpfungsteilung
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10
Künstliche Intelligenz: Robo-Takeover